Selbständige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
Gründung: 2019
Stiftungskapital – bei Gründung: 407.573,01 €
Geschäftsführendes Organ: Vorstand
Wie können Sie uns helfen
Durch finanzielle Beiträge und sonstige Vermögenszuwendungen unterstützen Sie die Arbeit der Kinder- und Jugendstiftung, und zwar durch
• Zustiftungen
Das sind Zuwendungen, mit denen das Vermögen der Stiftung vermehrt wird. Dieses Vermögen bleibt dauerhaft er-halten, lediglich seine Erträge können für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden.
• Spenden
Das sind Zuwendungen, über die der Vorstand im Rahmen des Stiftungszwecks verfügen kann. Zusammen mit den Dividenden und Zinserträgen aus dem Stiftungsvermögen bilden die Spenden den Etat, aus dem die Kinder- und Jugendarbeit unterstützt wird.
Sie entscheiden durch die Bezeichnung Ihrer Zuwendung darüber, ob sie als Spende oder als Zustiftung bestimmt ist.